Ein Passfoto für den österreichischen Reisepass ist ein Farbfoto im Hochformat 35 × 45 mm, das nicht älter als sechs Monate ist und den Passbildkriterien des Bundesministeriums für Inneres (BMI) sowie § 4 der Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV) entspricht. Sie geben das Foto ausgedruckt ab, wenn Sie den Pass persönlich beantragen; IDPhotoBy bereitet es druckfertig vor. Alternativ kann ein Berufsfotograf oder Fotohändler ein Passfoto über das eBild-System elektronisch an die Behörde übermitteln und Ihnen einen Bildidentifikationscode geben. Sie selbst können kein Foto bei der Behörde hochladen.
Die Passfoto-Größe in Österreich beträgt 35 × 45 mm (3,5 × 4,5 cm) im Hochformat. Gemessen von der Kinnspitze bis zum Scheitel soll der Kopf etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen, er darf aber nicht höher als 36 mm sein. Hohe Frisuren dürfen über den Bildrand hinausragen. Der Kopf soll zentriert sein. Der Augenabstand, gemessen von der Mitte des linken bis zur Mitte des rechten Auges, muss mindestens 8 mm betragen; optimal sind 10 mm.
Neben Format und Kopfgröße legt das BMI folgende Kriterien fest:
| Kriterium | Vorgabe |
|---|
| Farbe | Nur Farbfotos; Schwarz-Weiß-Fotos können für den Reisepass nicht verwendet werden |
| Aktualität | Nicht älter als sechs Monate |
| Hintergrund | Einfärbig hell, idealerweise grau, ohne Muster und ohne Schatten, mit ausreichend Kontrast zu Gesicht und Haaren |
| Personen | Nur Sie selbst, ohne weitere Personen oder Gegenstände |
| Kopfhaltung | Frontalaufnahme, Kopf weder geneigt noch gedreht; kein Halbprofil und keine zur Kamera verdrehten Schultern |
| Gesichtsausdruck und Augen | Neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund; Blick direkt in die Kamera, Augen geöffnet und deutlich sichtbar; Augen, Nase und Mund nicht von Haaren verdeckt |
| Ausleuchtung | Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf, ohne Schatten und Reflexionen; natürliche Hauttöne, keine roten Augen |
| Brille | Erlaubt, wenn die Augen klar erkennbar sind; keine Reflexionen auf den Gläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen; der Rand der Gläser und das Gestell dürfen die Augen nicht verdecken |
| Kopfbedeckung | Nur aus medizinischen oder religiösen Gründen; das Gesicht muss dann von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein |
| Darstellung des Kopfes | Nicht verzerrt oder anders verändert: keine spiegelverkehrten Aufnahmen, keine geänderten Proportionen |
| Papier und Druck | Glattes, glänzendes, hochwertiges Papier ohne Oberflächenstruktur, hohe Druckauflösung; keine Kratzer, Flecken, Stempelabdrücke oder Knicke |
Laut BMI eignet sich bei hellen Haaren ein mittelgrauer und bei dunklen Haaren ein hellgrauer Hintergrund. Die PassG-DV verlangt außerdem, dass das Passfoto der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 entspricht, also der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen.
Laut PassG-DV darf für das Passfoto nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Das BMI nennt ein Wabenmuster als Beispiel für eine solche Struktur und sieht hochwertiges Papier mit hoher Druckauflösung vor. Drucken Sie in Originalgröße, damit das Passfoto genau 35 × 45 mm misst.
- In Österreich: bei jeder Passbehörde, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Passbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate, in Wien das Pass-Service der Magistratischen Bezirksämter. Außerdem nehmen einige Gemeinden in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg Anträge entgegen, obwohl sie keine Passbehörden sind.
- Im Ausland: bei einer österreichischen Botschaft oder einem österreichischen Konsulat.
Den Antrag bringen Sie persönlich ein. Ein Formular ist bei der Passbehörde oder Gemeinde nicht nötig, denn dort wird eine Niederschrift aufgenommen. Ab dem 12. Geburtstag werden dabei auch die Fingerabdrücke erfasst. Zum Antrag gehört ein aktuelles Farb-Passfoto; welche weiteren Unterlagen nötig sind, steht auf oesterreich.gv.at.
IDPhotoBy schneidet das hochgeladene Foto auf 35 × 45 mm zu, richtet den Kopf aus und prüft den Hintergrund. Ihr Gesicht wird weder retuschiert noch in seinen Proportionen verändert. Ob das Foto angenommen wird, entscheidet die zuständige Behörde, nicht IDPhotoBy.
Die Passbildkriterien legt das BMI fest und veranschaulicht sie im Informationsblatt „Fotomuster für Ausweisdokumente“; das Bürgerportal oesterreich.gv.at fasst sie zusammen. Prüfen Sie vor der Antragstellung die Angaben auf dem offiziellen Portal.