Kostenloses e-card-Foto online – 35 × 45 mm, falls Sie wirklich eines bringen müssen

Die meisten Versicherten müssen für die e-card kein Foto bringen. Gilt das für Sie nicht, laden Sie ein eigenes Foto hoch: IDPhotoBy bringt es ins Format 35 × 45 mm, sorgt dafür, dass der Kopf nicht höher als die offiziellen 36 mm ist, und erstellt daraus einen druckfertigen Bogen. Die Vorschau ist kostenlos; bezahlen müssen Sie nur, wenn Sie das fertige Foto herunterladen.

Unsere Fotos entsprechen internationalen behördlichen Standards.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt ein Foto für die e-card brauchen: Bei den meisten Versicherten übernimmt die Sozialversicherung das Foto automatisch aus bestehenden Registern. Müssen Sie doch eines bringen, geben Sie ein ausgedrucktes Farbfoto im Format 35 × 45 mm persönlich bei einer Registrierungsstelle ab; hochladen lässt es sich nicht. Genau dieses Passfoto für die e-card bereitet IDPhotoBy druckfertig vor.

Brauchen Sie überhaupt ein Foto für die e-card?

Nichts tun müssen Sie, wenn eine dieser Quellen ein Foto von Ihnen liefert:

  • ein österreichischer Reisepass oder Personalausweis, gültig oder seit höchstens sechs Jahren abgelaufen,
  • ID Austria,
  • ein österreichischer Führerschein im Scheckkartenformat,
  • ein Dokument aus dem Fremdenregister, etwa ein Aufenthaltstitel oder die Rot-Weiß-Rot-Karte,
  • ein e-card-Foto, das Sie in den letzten sieben Jahren registrieren ließen.

Verwendet wird das neueste Foto aus dem Register, und die neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft. Ob derzeit ein Foto für Sie vorhanden ist, zeigt der Foto-Sofort-Check. Ein Foto bringen müssen Sie nur, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind, keine dieser Quellen ein Foto hat und keine Ausnahme gilt.

Ausnahmen: wer kein Foto bringen muss

Kinder bis 13 Jahre und 10 Monate erhalten in jedem Fall eine e-card ohne Foto; vor diesem Alter kann auch keines abgegeben werden. Von der Pflicht, ein Foto zu bringen, sind außerdem ausgenommen:

  • Personen, die in dem Jahr, in dem die e-card ausgegeben wird, 70 Jahre alt werden oder es bereits sind (diese Regel gilt bis 31. Dezember 2031),
  • Personen mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4,
  • Personen, denen das Bringen eines Fotos aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht möglich ist; das gilt immer bei stationärer Anstaltspflege.

Wer ausgenommen ist, aber trotzdem ein Foto auf der e-card möchte, kann freiwillig eines zur Registrierungsstelle bringen.

Registrierungsstelle: wo Sie das Foto abgeben und was Sie mitnehmen

Das Foto geben Sie persönlich bei einer Registrierungsstelle Ihrer Wahl ab, unabhängig von Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hauptwohnsitz. Welche Stellen infrage kommen, hängt von der Staatsbürgerschaft ab:

  • Mit österreichischer Staatsbürgerschaft: die Kundenservicestellen der Sozialversicherungsträger, etwa ÖGK, PVA, SVS und BVAEB, sowie ermächtigte Gemeinden.
  • Ohne österreichische Staatsbürgerschaft: die Landespolizeidirektionen und die weiteren auf chipkarte.at gelisteten Stellen, in Wien zum Beispiel Polizeikommissariate und die Regionaldirektion Wien des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), sowie ermächtigte Gemeinden. Den Termin buchen Sie über die elektronische Terminvereinbarung des Innenministeriums.

Bei vielen Registrierungsstellen müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Zur Fotoregistrierung nehmen Sie mit:

  • das ausgedruckte Passbild, nicht älter als sechs Monate und gemäß den Passbildkriterien,
  • Ihre e-card oder Ihre Sozialversicherungsnummer,
  • mit österreichischer Staatsbürgerschaft einen amtlichen Lichtbildausweis und den Staatsbürgerschaftsnachweis, beides im Original (ohne Lichtbildausweis bringen Sie einen Identitätszeugen mit),
  • ohne österreichische Staatsbürgerschaft Ihr gültiges Reisedokument im Original.

Wann Sie das Foto bringen müssen

Planen Sie die Fotoregistrierung drei bis vier Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen e-card ein. Hat Ihre Karte kein Ablaufdatum (Aufdruck *****), bringen Sie das Foto, sobald Sie beim Arztbesuch oder von der Sozialversicherung dazu aufgefordert werden. Ab dieser ersten Aufforderung läuft eine Übergangsfrist von 150 Tagen; danach wird die alte e-card gesperrt. Die Kosten für das Foto tragen Sie laut Gesetz selbst.

Kein Upload: welche Wege es gibt

Hochladen lässt sich das Foto nicht, denn vorher muss sichergestellt sein, dass Foto und Person übereinstimmen. Laut der e-card-FAQ der BVAEB kann ein Berufsfotograf das Foto, das er von Ihnen aufnimmt, im e-Bild-System speichern und Ihnen statt eines Ausdrucks einen Code geben, mit dem die Registrierungsstelle das Foto abruft; Privatpersonen können das nicht, und persönlich hingehen müssen Sie trotzdem. Beantragen Sie dagegen einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein oder registrieren Sie sich für ID Austria, wird das Foto aus diesem Verfahren automatisch übernommen.

Kriterien für das e-card-Foto

Für das e-card-Foto gelten die Passbildkriterien; laut § 31a ASVG sind die Anforderungen der Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV) maßgeblich. Das Foto muss farbig sein, im Hochformat 35 × 45 mm messen und darf nicht älter als sechs Monate sein.

  • Kopf: von der Kinnspitze bis zum Scheitel etwa zwei Drittel des Bildes, höchstens 36 mm, zentriert; hohe Frisuren dürfen aus dem Bild ragen. Augenabstand von Mitte zu Mitte mindestens 8 mm, optimal 10 mm.
  • Haltung und Ausdruck: nur Sie, frontal, Kopf weder geneigt noch gedreht, neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund, Augen offen und nicht von Haaren verdeckt, Blick direkt in die Kamera.
  • Licht: gleichmäßig ausgeleuchtet, überall scharf, keine roten Augen, natürliche Hauttöne.
  • Brille und Kopfbedeckung: Brille nur bei klar erkennbaren Augen, ohne Reflexionen, getönte Gläser oder Sonnenbrille; weder Gestell noch Glasrand dürfen die Augen verdecken. Kopfbedeckung nur aus religiösen oder medizinischen Gründen, wobei das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein muss.
  • Hintergrund: hell und einfärbig, am besten grau, ohne Muster oder Schatten; Gesicht und Haare müssen sich ausreichend davon abheben.
  • Bild und Druck: Kopf weder verzerrt noch anders verändert (kein Spiegelbild, keine veränderten Proportionen); glattes, glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur, ohne Beschädigungen, Flecken oder Knicke.

Auf der Karte erscheint das Foto schwarz-weiß aufgelasert. Ausführlicher erklärt unsere Seite zum Passfoto für den österreichischen Reisepass dieselben Kriterien.

Ihr e-card-Foto online vorbereiten – mit kostenloser Vorschau

  1. Fotografieren Sie sich scharf von vorne, vor einer hellen Wand ohne Muster, bei gleichmäßigem Licht und mit geschlossenem Mund.
  2. Laden Sie das Foto hoch; die österreichische e-card ist als Dokument schon voreingestellt.
  3. IDPhotoBy bringt den Bildausschnitt auf 35 × 45 mm, achtet darauf, dass Ihr Kopf die offiziellen 36 mm nicht überschreitet, und prüft den Hintergrund anhand der Kriterien.
  4. Auf die Vorschau mit Wasserzeichen folgt der Download des fertigen Fotos samt druckfertigem Bogen, den Sie auf glattem, glänzendem Fotopapier in Originalgröße drucken lassen.

IDPhotoBy retuschiert Ihr Gesicht nicht und reicht nichts für Sie ein; die Entscheidung über das Foto trifft die Registrierungsstelle.

Die Regeln für das e-card-Foto veröffentlicht der Dachverband der Sozialversicherungsträger auf dem e-card-Portal chipkarte.at. Prüfen Sie vor Ihrem Termin die aktuellen Angaben auf dem offiziellen Portal.

Häufig gestellte Fragen

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