Das Foto für den Schweizer Führerausweis (auch «Führerschein» genannt) ist ein aktuelles Passfoto im Format 35 × 45 mm für das Gesuch an das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Sie brauchen es für das erste Gesuch um einen Lernfahrausweis, für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises und – je nach Kanton – für einen Ersatz nach Verlust oder Diebstahl, einen neuen Ausweis nach einer Namensänderung oder ein neues Foto auf dem Ausweis.
Das Format legt Art. 11 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) fest: ein aktuelles Passfoto im Format 35 × 45 mm oder ein aktuelles Foto in digitaler Form, sofern die kantonale Behörde dies ermöglicht. Die übrigen Regeln stammen aus der Kriterientafel des Bundesamts für Polizei («Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten»), auf die der Kanton Bern verweist, und von den Kantonen Zürich, Bern, Waadt und Genf.
| Kriterium | Foto für den Führerausweis |
|---|
| Format | 35 × 45 mm (Breite × Höhe, ohne Rand) |
| Gesichtshöhe | 29–34 mm vom Kinn bis zur Schädeldecke, auch bei voluminösem Haar mindestens 29 mm; Kinder unter 11 Jahren: mindestens 23 mm |
| Haltung und Ausdruck | Gerade sitzen, direkt in die Kamera blicken, Augen offen, neutraler Gesichtsausdruck, Mund geschlossen |
| Hintergrund | Einfarbig, einheitlich und neutral, ohne Schatten, klar vom Kopf getrennt; einen zu hellen Hintergrund mit mangelndem Kontrast nennt die Kriterientafel als Ablehnungsbeispiel |
| Beleuchtung | Gleichmässig, ohne Schatten oder Spiegelungen im Gesicht |
| Brille | Keine getönten Gläser, keine Sonnenbrille, keine Spiegelungen; das Gestell darf die Augen nicht verdecken |
| Kopfbedeckung und Kleidung | Keine Kopfbedeckung, ausser aus religiösen Gründen (Bern: auch aus medizinischen Gründen); keine Uniform |
| Farbe | Farbfoto empfohlen; Zürich und die Kriterientafel lassen auch Schwarz-Weiss-Fotos zu |
| Alter des Fotos | Aktuell; in Bern nicht älter als 1 Jahr |
| Papier | Echtes Fotopapier, Hochglanz oder halbmatt; keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Flecken, keine sichtbare Pixelstruktur |
Auf der Kriterientafel ist das abgelehnte Beispiel rein weiss hinterlegt, die akzeptierten sind grau.
Das Foto muss ein echter Abzug auf Fotopapier sein. Zürich verlangt Fotopapier «vom Fotoautomat oder Fachgeschäft» und hält fest: «Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig». Waadt verlangt ein Foto, das «non scannée, non imprimée» ist (nicht gescannt, nicht ausgedruckt), Genf eines, das «non numérisée» (nicht digitalisiert) ist.
Drucken Sie das Foto also nicht zu Hause mit dem Tintenstrahl- oder Laserdrucker aus, sondern lassen Sie die Datei oder den Druckbogen in einem Fotofachgeschäft oder an einem Fotokiosk auf Fotopapier drucken. Die knappen Angaben aus Waadt und Genf verstehen wir so, dass sie Scans und Druckerausdrucke ausschliessen, nicht aber einen Abzug aus dem Fotolabor. Bestätigt hat diese Lesart kein Kanton – fragen Sie im Zweifel beim Strassenverkehrsamt nach.
Den Führerausweis stellt das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons aus; das Gesuchsformular finden Sie auf dessen Website. Beim ersten Gesuch müssen Sie persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto vorlegen. Wie das Foto eingereicht wird, regelt jeder Kanton selbst:
- Zürich: Wenn Sie das Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde abgeben, kleben Sie das gedruckte Passfoto darauf. Am Schalter des Strassenverkehrsamts können Sie stattdessen mit dem Mobiltelefon ein farbiges Passfoto machen und vor Ort über einen SMS-Link hochladen.
- Bern: Das erste Gesuch um einen Lernfahrausweis reichen Sie persönlich auf dem Papierformular mit einem Passfoto ein. Wer bereits einen Führerausweis hat, stellt das Gesuch online und lädt das Foto mit dem Smartphone hoch.
- Waadt: Dem Papierformular legen Sie ein Farbfoto bei, mit Name und Vorname auf der Rückseite. Auf dem Führerausweis erscheint das Foto in Schwarz-Weiss.
- Genf: Das gedruckte Foto kommt zum Papierformular; das erste Gesuch reichen Sie persönlich beim Office cantonal des véhicules ein.
Online einreichen können Sie das Foto also nur dort, wo Ihr Kanton einen eigenen digitalen Weg anbietet. Diese Seite bereitet das gedruckte Passfoto vor, keine Datei für die Upload-Dienste der Kantone.
Auch für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises brauchen Sie ein aktuelles Passfoto im Format 35 × 45 mm. Bern verlangt ein aktuelles, farbiges Passfoto, Waadt auf dem Formular 220 ein Farbfoto mit Name und Vorname auf der Rückseite und Genf ein Farbfoto im Passformat, von vorne und ohne Kopfbedeckung.
In Zürich braucht ein Ersatzausweis oder ein neuer Ausweis nach einer Namensänderung ein aktuelles Passfoto, aufgeklebt oder digital eingereicht; für einen defekten Ausweis ist kein neues Foto nötig, solange das gespeicherte aktuell ist. In Bern beantragen Sie einen neuen Führerausweis online und laden das Foto mit dem Smartphone hoch. Waadt empfiehlt ein neues Foto, wenn das gespeicherte älter als 10 Jahre ist, und Genf verlangt beim Duplikat nur dann ein Foto, wenn Sie noch keinen Führerausweis im Kreditkartenformat haben.
IDPhotoBy bringt Ihr eigenes Foto ins richtige Format und prüft den Hintergrund. Eine Zusage, dass das Foto angenommen wird, geben wir nicht: Darüber entscheidet das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Für ein Visum der Schweiz ist eine andere Behörde zuständig: siehe unsere Seite zum Visumfoto für die Schweiz (auf Englisch).
Prüfen Sie vor dem Einreichen die offiziellen Angaben auf der Website des Strassenverkehrsamts Ihres Kantons.